Häufig gestellte Fragen zum Basiskurs nach ArGe-Curriculum Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege/Beatmung

  • Basiskurs: Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege/Beatmung:
    • Mit Zusatzbezeichnung Pädiatrie
    • Mit Zusatzbezeichnung Geriatrie
    • Ohne Zusatzbezeichnung für generalistische Kurse
  • Die Fragen werden aus einem Fragenpool zusammengestellt, der durch die eingereichten Fragen der Bildungsanbieter gespeist wird.
  • Die Fragen werden in digitaler Form an den Bildungsanbieter versendet oder bereitgestellt. Die Weiterleitung der Prüfungsfragen an die Teilnehmenden und die Überwachung der Prüfungen wird von den Bildungsanbietern sichergestellt.
  • Vorerst wird die Gestaltung der Lernerfolgskontrollen den Bildungsanbietern überlassen.
  • Unsere Empfehlung zu der Testdurchführung wird in einer Prüfungsverordnung geregelt und den zertifizierten Bildungsanbietern zur Verfügung gestellt.
  • Ist ein Bildungsinstitut bereits zertifiziert, vielleicht auch erst seit wenigen Monaten, kann es nach dem alten Curriculum schulen, bis die Übergangsregelung abgelaufen ist. Wer nach dem neuen Curriculum schulen möchte, muss ausschließlich die überarbeiteten Dokumente per Mail einreichen:
  • Referenteneinsatzplanung (bei Bedarf mit Qualifikationsnachweisen der Referenten)
  • Mindestens 2 Fragen je Modul (Multiple Choice, je Frage 5 Antwortmöglichkeiten), für die Lernzielkontrolle zum Abschluss des Basiskurses
  • Sie finden die Unterlagen im Download-Bereich, nachdem Sie sich angemeldet haben.
  • Aus dem Curriculum geht hervor, dass ca. 13 Unterrichtseinheiten von den insgesamt 106 Unterrichtseinheiten Theorie, nicht auf die Lerninhalte aufgeteilt sind.
  • Die Bildungsanbieter dürfen im Rahmen dieser 13 Unterrichtseinheiten einen fachlichen Schwerpunkt setzen, der sich innerhalb der curricularen Lerninhalte bewegt.
  • Die Zertifikate nach den Curricula der jeweiligen Fachgesellschaften werden von der Certi.Care GmbH ausgestellt.
  • Die Certi.Care GmbH ist als Dienstleister für Zertifizierung von Bildungsangeboten der Fachgesellschaften bevollmächtigt Zertifikate auszustellen und ist Ansprechpartner rund um die Bildungsanbieter Zertifizierung, Prüfung der Anträge und Ausstellung der Zertifikate.
  • Die ArGe (der Fachgesellschaften) ist ein Zusammenschluss von Fachgesellschaften aus dem Bereich der außerklinischen Intensivpflege. In der ArGe (Arbeitsgemeinschaft) werden Curricula konzipiert, die für die Qualitätssicherung der Fort- und Weiterbildungen im Bereich der außerklinischen Intensivpflege relevant sind.
  • Gemeinschaftlich wurden Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Richtlinien verfasst und die einschlägigen Curricula erstellt und evaluiert.
  • Einzelne Fachgesellschaften haben bereits in der Vergangenheit, die selbst entwickelten Curricula zertifiziert. In einem Zusammenschluss wurde entschieden, die Zertifizierung an einen externen Anbieter abzugeben.
  • Ja, Sie finden die Unterlagen im Download-Bereich, nachdem Sie sich angemeldet haben.
  • In der Bundesrahmenempfehlung nach §132 l wird bewusst auf eine Differenzierung zwischen den Ausrichtungen der Kurse verzichtet.
  • Einerseits ist es schwierig für die Bildungsanbieter kleine Kurse wirtschaftlich zu betreiben, andererseits hat es die Zielgruppe der Pflegefachpersonen schwer, geeignete Kursformate zu finden, wenn in den Anforderungen strikt zwischen den Kursangeboten unterschieden wird.
  • Häufig bewegen sich Pflegefachpersonen sowohl in der pädiatrischen als auch in der Erwachsenenpflege, weshalb es auch in dieser Hinsicht nur Sinn macht, einen Kurs zu besuchen, der inhaltlich einen Schwerpunkt setzt, jedoch in der Bezeichnung des Zertifikats nicht unterscheidet.
  • Folgende Qualifikationsbezeichnungen sind nach dem ArGe Curriculum vorgesehen
    • Basiskurs: Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege/Beatmung:
      • Mit Zusatzbezeichnung Pädiatrie
      • Mit Zusatzbezeichnung Geriatrie
      • Ohne Zusatzbezeichnung für generalistische Kurse
  • Es wird eine konzeptionelle Empfehlung in Form einer Modulbeschreibung geben, in der zwischen der Zielgruppe Erwachsene und Kinder unterschieden wird.
  • Der digitale Unterricht wird zukünftig mit gesonderten technischen Anforderungen verbunden sein.
  • Schon jetzt gilt, dass die Interaktivität in den Theoriemodulen gewährleistet sein muss.
  • Alle Teilnehmenden benötigen ein technisches Endgerät, welches die Übertragung von Bild und Ton sicherstellt.
  • Eine lückenlose Teilnahme muss vom Bildungsanbieter überprüft und sichergestellt werden.
  • Der Einsatz von Videokursen, aufgezeichneten Web-Seminaren oder on-Demand-Videos gelten nicht als angemessener Ersatz für interaktive Lernmethoden.
  • Sollten Fehlzeiten im Theorieunterricht aufgrund einer instabilen Internetverbindung entstehen, ist das Nachholen der Fehlzeiten verpflichtend und vom Bildungsanbieter sicherzustellen.
  • Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 25 je Kurs begrenzt, um eine Interaktivität sicherzustellen.

Wir haben die Möglichkeit Ihren Bildungsteilnehmern ein Zertifikat nach dem ArGe Curriculum unter Erfüllung der folgenden Voraussetzungen auszustellen. Dazu benötigen wir:

  • Die DIGAB Teilnahmebescheiningung (ohne Stundenumfang oder mit Stundenumfang über 80 Stunden) und
  • einen Nachweis über ein abgeschlossenes Theoriemodul* von 40 Stunden, welches von einem zertifizierten Bildungsanbieter durchgeführt wurde.

*Zu dem Theoriemodul:

Das überarbeitete Basiskurscurriculum „Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege/ Beatmung“, welches in der Rahmenempfehlung nach §132l Abs. 1 SGB V zitiert wird (Curriculum der Fachgesellschaften), umfasst insgesamt 80 Theoriestunden und 40 Praxisstunden (innerklinisch oder außerklinisch). Aus diesem Curriculum ergeben sich neue und teilweise umfangreichere Inhalte, die Sie/ Ihre Teilnehmenden in einem Theoriemodul von 40 Stunden nachholen können, sofern diese 40 Stunden die neuen Inhalte umfassen/ um die neuen Inhalte ergänzt werden. Folgende Themen sollten unter anderem berücksichtigt werden:

  • Telemedizin
  • AKI-Richtlinie und IPReG
  • Pflege-(wissenschaftliche) Grundlagen, Richtlinien und Expertenstandards- RKI, KRINKO, S2k Leitlinie (Nichtinvasive und invasive Beatmung)
  • Palliativ Care
  • Qualitätsmanagement und Dokumentation
  • Monitoring/ Spezielle Krankenbeobachtung

Das Basiskurs-Zertifikat über 120 Stunden wird durch die Certi.Care ausgestellt. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 59,50 € inkl. gesetzl. Mwst. / Zertifikat an. Es ist zu klären, wer diese Kosten übernimmt.

Es ist außerdem möglich, dieses Zertifikat als vollständig fachspezifisch auszustellen, sollten die Inhalte auf die Pädiatrie angepasst worden sein.

Die Kursleitung des Bildungsanbieters kann im Rahmen von Einzelfallentscheidungen das Nachholen von mehr als 10% Fehlzeiten des Theorieunterrichts selbst entscheiden. Die fehlenden Unterrichtsinhalte müssen vollständig nachgeholt werden.

Wenn aufgrund von Fehlzeiten der Zeitraum von 6 Monaten überschritten wird, können wir die Ausstellung des Zertifikats innerhalb der vorgegebenen Zeit (siehe Bundesrahmenempfehlung nach §132l Abs. 1 SGBV, §5 Qualifikation der Pflegefachkräfte) nicht einhalten.

Unabhängig davon, welche zeitlichen Fristen durch pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Durchführungsdauer von Basiskursen gesetzt wurden (6, 12 oder 24 Monate), wollen wir Sie darauf hinweisen, dass für den Nachweis der erforderlichen personellen Qualifikation im Einsatz bei beatmeten Patient:innen in der außerklinischen Intensivpflege, die Inhalte der Bundesrahmenempfehlung nach §132l SGB V für die Pflegedienste bindend sind, sofern diese keine abweichenden Ergänzungsvereinbarungen geschlossen haben.

Pflegefachkräfte, die inzwischen weder die erforderliche Berufserfahrung (ein Jahr, mindestens 19,25 Wochenstunden innerhalb der letzten 5 Jahre) in der Beatmungspflege (klinisch oder außerklinisch) noch die Basisqualifikation: „Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege/ Beatmung“ abgeschlossen haben, dürfen mit dem Abschluss der neuen Versorgungsverträge nicht mehr allein in der Einzel- bzw. Einfachversorgung in der AKI eingesetzt werden.

In der Mehrfachversorgung bzw. in Wohngemeinschaften dürfen nicht mehr als eine Pflegefachkraft je Team/Schicht eingesetzt werden, die diese Anforderungen nicht erfüllt.